Vom Käufer zu tragen sind:
• Die Anwaltskosten. Sie belaufen sich auf 1,5% des Immobilienpreises, der im Kaufvertrag
angegeben ist (tatsächlicher oder Katasterpreis, auf den sich Käufer und Verkäufer geeinigt haben), zuzüglich 24% Mehrwertsteuer.
• Die Notarkosten. Sie belaufen sich in der Regel auf ca. 1,5% des Immobilienpreises, der im Kaufvertrag angegeben ist (zuzüglich 24% Mehrwertsteuer).
• Die Grundsteuer. Die Höhe der Grundsteuer hängt davon ab, wann die Baugenehmigung erteilt worden war:
– Wurde die Baugenehmigung vor 2006 erteilt, beträgt die Steuer 3% des Kaufpreises.
– Wurde die Baugenehmigung nach dem Jahr 2006 erteilt, sind 24% Steuern zu zahlen.
• Die Objektregistrierungsgebühr beträgt 0,5% des Kaufpreises.
• Die Gebühren für Grekodom sind nicht im Kaufpreis enthalten und betragen 2% des tatsächlichen Preises (zuzüglich 24% Mehrwertsteuer).